Jun 11 2005

Ich habe ja nichts zu verbergen

Ich habe ja nichts zu verbergen. Diese Aussage hört man oft, wenn man sich um Privatsphäre und Datenschutz Sorgen macht. Meine Antwort auf solche Ausagen lautet jeweils: wenn du damit einverstanden bist, dass wir eine Kamera in dein Schlafzimmer, dein Wohnzimmer und dein Badzimmer stellen und die Inhalte ins Internet übertragen, kann Privatsphäre und Datenschutz wirklich egal sein. Doch versuchen wir, das Ganze zu beschreiben.

Stellen wir uns vor, es gibt eine ‘normale’ Person. Unter ‘normal’ verstehe ich das, was oder wie es die Mehrheit macht oder was allgemein als erstrebenswert gilt. Beispielsweise ist es normal, täglich arbeiten zu gehen. Es ist beispielsweise auch normal, dass wir atmen und Nahrung zu uns nehmen. Jetzt gibt es Bereiche, in denen es mehrere Varianten gibt, die als ‘normal’ bezeichnet werden. Beispielsweise kann man sich in einem Haus einmieten oder ein eigenes Haus erwerben. Das Leben auf der Strasse mit Wolldecke hingegen wird als nicht ‘normal’ betrachtet. In gewissen Bereichen wird per Gesetz einen allgemein gewünschten Zustand erzwungen. Dort sollen absichtlich keine anderen Varianten geduldet werden. Hier muss aber der Grundsatz eingehalten werden, dass die anderen Varianten wirklich störend sind für andere bzw. die Freiheiten anderer einschränken.

Zum Glück gibt es diesen ‘normalen’ Menschen nicht. Jeder Mensch macht Fehler oder verhaltet sich in gewissen Bereichen anders als die Mehrheit. Dies ist positiv, sorgt für Abwechslung und bringt schlussendlich die Gesellschaft weiter. Stellen wir uns nun einmal vor, es gäbe keine Privatsphäre. Alles was wir machen, ist öffentlich. Jeder kann sehen, wo wir ‘normal’ sind und wo eben nicht. Jeder kennt unsere Stärken und Schwächen. Diese Vorstellung ist beängstigend. Einerseits entsteht, vielleicht auch unbewusst, ein grosser Druck, ‘normal’ zu sein. Andererseits werden wir angreifbar. Schlussendlich geht es um die Macht über diese Menschen.

In der Schweiz ist die Ueberwachung noch nicht gravierend. Beispielsweise kennen wir das Bankkundengeheimnis, das ein grossartiger Schutz der Privatsphäre darstellt. Aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise im Waffenrecht, zeigt der Staat, dass er nicht alles zu überwachen gedenkt und dem mündigen Bürger vertraut, anstatt misstraut. Und das mit überraschend grossem Erfolg.

In der USA sieht es bereits anders aus. Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit jemandem, der im letzten Jahr eine längere Zeit in den USA verbracht hat. Die Ueberwachung sei extrem, man sei ständig unter Kontrolle. Beamte können aus reinem Verdacht eine Hausdurchsuchung durchführen. Und es sei ein “beschissenes” Gefühl, wenn sein eigenes Haus plötzlich und unerwartet von einem Heer Polizisten gestürmt wird. Ich hoffe schwer, dass es in der Schweiz nie soweit kommen wird.

Am letzten Wochenende hatte ich eine Diskussion über Datenschutz und Schengen. Dabei hat mich ein Votum eines Kollegen besonders zum Nachdenken gebracht. Und zwar sagte er, dass er keine Probleme mit einer gesamteuropäischen DNA-Datenbank hätte. Erstens seien diese Informationen für die meisten Menschen wertlos. Und zweitens sei das gut, wenn dadurch auch nur ein Vergewaltiger früher aus dem Verkehr gezogen werden könne.

Zuerst ist es einmal das Gefühl des “Ueberwacht-Seins”. Ich bin überzeugt: Mit solchen Datenbanken erstellen wir problematische Strukturen, die leicht ausser Kontrolle geraten könnten. Beispielsweise können wir nicht wissen, wer auf diese Informationen zugreift. Und für was diese Informationen später auch verwendet werden. Gibt es einen Grund, diese Informationen später auch nicht für andere Delikte (auch Bagatellen), z.b. das Wegwerfen von Abfall zu verwenden? Oder wir wollen wieder “Ruhe und Ordnung” herstellen und verbieten das Spucken auf den Boden per Gesetz (Beispiel). Einige Präzedenzfälle und jeder ist abgeschreckt, wir erzwingen eine “saubere” Ordnung. Das Risiko, dass die persönliche Freiheit eingeschränkt wird, ist gross. Wir werden genauso “herangezüchtet”, wie es als ‘normal’ und ‘gut’ angesehen wird. Solche Horror-Vorstellungen sind zum Glück noch nicht Realität. Das Bild des gläsernen Bürgers habe ich sehr klar vor Augen.

‘Wehret den Anfängen’ ist nach diesen Ueberlegungen vielleicht doch nicht ganz fehl am Platz. Oder ich bin einfach etwas paranoid in dieser Beziehung?

Thomas M. Cooley: “Privacy is the right to be let alone.”


May 28 2005

Schengen und Datenschutz

Ein wenig unter gegangen während der ganzen Schengen-Debatte ist das linke Komitee “Appell gegen Schengen/Dublin”. Einzig die Seite www.schengen.ch kann über die linken Gegen-Argumente informieren. Jedenfalls ist das grösste Bedenken aus diesen Kreisen der Schutz der Privatsphäre und die Angst vor einem Überwachungs-Staat. Und das nicht ganz unberechtigt.

Heise erwähnte vor einer Woche unter dem Titel Schengen II: Eine “panoptische Überwachungsmaschine” für Europa die Studie einer britischen Bürgerrechtsbewegung. Darin geht es um die Weiterentwicklung von Schengen, genannt Schengen II. Es wird von “biometrischen Register aller Einreisenden in die EU ähnlich dem US-VISIT-Programm” gesprochen. In Anbetracht dieser Pläne relativiert sich das Tourismus-Argument der Befürworter ziemlich rasch.

Ausserdem sollen mit Schengen II neue Kategorien geschaffen werden, teilweise zur Erfassung von “Verdächtigen Terroristen” oder “gewalttätigen Unruhestiftern“. Wie schnell man einmal einen Eintrag in dieser Datenbank bekommt, ist ungewiss. Aber in Anbetracht der mangelnden demokratischen Kontrolle ist es extrem fragwürdig, Systeme zur Erfassung verdächtiger Personen einzuführen. Der totale Ueberwachungsstaat ist nicht weit. Es wird zudem neue Datenfelder geben, inklusive Biometrischer Daten, was die Tragweite solcher Datenbanken noch verstärkt.

Besonders problematisch ist die Aussage, dass zukünftig die biometrischen Daten, Photographien und Fingerabdrücke für Pässe, Visa etc. mit einheitlicher Technologie erstellt werden sollen. Das Ziel ist die Integration dieser Daten in SIS II. Das biete den Vorteil, dass man bei Bedarf schnellen Zugriff auf die biometrischen Daten der EU-Bürger habe bzw. diese sehr schnell in SIS II integrieren könne. Daraus wird geschlossen, dass rein spekulative Suchabfragen möglich würden.

Das entsprechende Dokument (http://www.statewatch.org/news/2005/may/sisII-analysis-may05.pdf) ist also sehr interessant. Die Entwicklungen sind beängstigend.

Dass die Schweiz bei einer Annahme der Verträge allfällige Weiterentwicklungen übernehmen müsste, wurde in der ganzen Diskussion bereits mehrfach erwähnt. Unsere Souveränität würde stark beschnitten.

Heute meldet Heise unter EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren bereits von Gesprächen über Schengen III. Da ist die Sprache von europaweiten DNA-Datenbanken und Zugriff auf weitere Datenkbanken (Kraftfahrzeuge).

Der gläserne Mensch ist nicht mehr weit, der Fichen-Skandel noch in guter Erinnerung. Schützen wir unsere freiheitlichen Grundrechte und sagen NEIN zu Schengen.

PS: Die Bilateralen II haben es Dank Schengen bereits zu einer Nomination der Big-Brother-Awards geschafft: http://www.bigbrotherawards.ch/diverses/position.schengen.20041130.pdf


Mar 21 2005

Grundbuch wird gläsern

Auf 1. April 05 tritt die neue ‘Verordnung betreffend das Grundbuch’ in Kraft. Aus Sicht des Datenschutztes gibt es einige gewichtige Aenderungen:

Artikel 106a:

Jede Person kann vom Grundbuchamt ohne das Glaubhaftmachen eines Interesses Auskunft oder einen Auszug über die folgenden rechtsgültigen Daten des Hauptbuches verlangen: die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung, den Namen und die Identifikation des Eigentümers, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum (…).

Artikel 111l:

Die Kantone dürfen die Daten des Hauptbuches, über die jede Person ohne das Glaubhaftmachen eines Interesses Auskunft oder einen Auszug verlangen kann, in öffentlichen Datennetzen zur Verfügung stellen (…).

Und wieder stellt sich die Frage Bequemlichkeit versus Datenschutz.

(aufmerksam geworden durch Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug (Mitteilung))