25. September: Ja zur Personenfreizügigkeit
Die Abstimmung über Schengen/Dublin ist vorbei. Nun steht bereits die nächste Abstimmung an, die unser Verhältnis zur EU regeln soll. Einleitend will ich festhalten, dass wir diese Vorlage keinesfalls mit Schengen in Verbindung bringen dürfen. Denn diese Vorlage hat für die Wirtschaft eine immense Bedeutung, während dies bei Schengen bezweifelt werden darf. Bei Schengen ging es um Sicherheit, Grenzen, illegale Einwanderung und Asylwesen. Bei der Erweiterung der Personenfreizügigkeit hingegen sprechen wir von Arbeitskräften, die legal in unserem Land arbeiten wollen. Wir entscheiden nun, ob sie das dürfen bzw. eine legale Arbeitsbewilligung erhalten sollen.
Um was geht es bei der Erweiterung zur Personenfreizügigkeit? Das bereits existierende Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU soll schrittweise auf die neuen EU-Mitgliedsländer (konkret: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) ausgedehnt werden. Der Arbeitsmarkt soll also weiter geöffnet werden. Die Schweiz hat jedoch eine Übergangsperiode bis 2011 ausgehandelt, im Extremfall sind sogar Massnahmen bis 2014 möglich. Darunter fallen beispielsweise Inländervorrang, Kontingente oder Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Branchen. Details zu diesen Schutzmassnahmen sind auf einschlägigen Websites oder beim Bund (www.admin.ch) zu erfahren. Ausserdem kommen die Verträge 2009 nochmals vor das Parlament, das erneut ein (dem fakultativen Referendum unterstehenden) Beschluss fasst.
Warum soll man nun dieser Vorlage zustimmen? Der wichtigste Grund: die Schweizer Wirtschaft ist dringend auf die Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. In vielen Branchen kann in der Schweiz nicht genügend Personal rekrutiert werden, besonders auch in hochqualifizierten Jobs. Beispielsweise Metallbauschlosser oder Maschinenbau-Ingenieure sind gesuchte Leute. Mit der Annahme dieses Abkommens hat die Wirtschaft die Möglichkeit, die besten und motiviertesten Mitarbeiter aus diesem (europäischen) Arbeitsmarkt einzustellen. Ohne diese Möglichkeit besteht die grosse Gefahr, dass die entsprechenden Betriebe abwandern und im Osten ihr Glück (bzw. ihre Mitarbeiter) suchen. Die Vorlage bringt einen weiteren Vorteil: Schweizer Firmen können einfacher Niederlassungen in den neuen (wachstumsträchtigen) EU-Ländern errichten. Der Aufbau von Tochterfirmen im Ausland kann durch Schweizer Kader begleitet werden. Grundsätzlich geht es darum, den Schweizer Arbeitgebern grössere Möglichkeiten zu geben. Die Firmen müssen flexibel auf den Markt reagieren können, und auch bei der Personalpolitik entsprechende Freiheiten geniessen. Nur so kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmungen gewahrt bleiben. Und nur so können auch in Zukunft Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bzw. geschaffen werden. Ansonsten werden wir früher oder später wirtschaftlich von der EU überholt.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Gefahr einer Ablehnung hinweisen. Die EU wird es bestimmt nicht zulassen, dass wir die Personenfreizügigkeit nur mit einem Teil der Mitglieder realisieren (sprich die anderen Diskriminieren). Die (für die Wirtschaft enorm wichtigen) Bilateralen Verträge 1 sind bei einer Ablehnung also akut gefährdet. Aus diesen Gründen stimme ich am 25. September JA.